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Am 01.07.2009 treten auf dem polnischen Arbeitsmarkt neue Regelungen in Kraft, die den Arbeitgeber von zwei Steuern befreien, die für jeden Beschäftigten zu entrichten sind:
• Steuer für den Arbeitsfonds (2,45 % des Bruttogehaltes)
• Steuer für den Fonds der Garantierten Arbeitsnehmerleistungen (0,1 % des Bruttogehaltes)
Die Voraussetzung für den Erlass dieser Steuer ist die Vollendung des 50. Lebensjahres des Arbeitnehmers.
Die polnischen Wirtschaftskreise begrüßen diese von der Regierung neu eingeführten Maßnahmen, zu denen auch die seit dem 01.02.2009 gültige Regelung gehört, dass Arbeitgeber für Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, nur 14 Tage lang Krankengeld zahlen müssen, anstelle von bislang 33 Tagen.
Diese o.g. Verordnungen beinhalten die Möglichkeit einer Belebung des polnischen Arbeitsmarktes durch die Generation „50 plus“, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass in Polen nur jeder 3. Arbeitnehmer zwischen 55 und 64 Jahre alt ist.
Quelle: Gazeta Prawna (1.07.2009)
JT/WPHiI Berlin